Anmeldung zum Wintertraining 2026/27

Hiermit melde ich mich bzw. mein minderjähriges Kind verbindlich zum Wintertraining 2026/27 der Tennisschule KUHR an.

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Verfügbare Trainingszeiten

Bitte alle tatsächlich möglichen Trainingszeiten auswählen. Für eine erfolgreiche Trainingsplanung müssen mindestens drei unterschiedliche Trainingstage angegeben werden. Je mehr mögliche Trainingszeiten angegeben werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer passenden Einteilung:

Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

Verbindlichkeit der Anmeldung und Trainingseinteilung

Mit dem Absenden dieses Formulars erfolgt eine verbindliche Anmeldung zum Wintertraining. Die verbindliche Anmeldung begründet noch keinen Anspruch auf eine bestimmte Trainingszeit, Trainingsgruppe, Gruppengröße oder einen bestimmten Trainer. Die endgültige Einteilung erfolgt durch die Tennisschule KUHR entsprechend den verfügbaren Kapazitäten und den bei der Anmeldung angegebenen zeitlichen Möglichkeiten. Kann keine geeignete Trainingsmöglichkeit angeboten werden, entsteht für das nicht zustande gekommene Trainingsangebot keine Zahlungspflicht.

Gruppengröße und Trainingsgebühr

Die ausgeschriebene Standardgebühr bezieht sich auf eine 4er-Gruppe. Kommt vor Saisonbeginn eine kleinere Trainingsgruppe zustande, richtet sich die Trainingsgebühr nach der für diese Gruppengröße geltenden Preisstaffel. Scheidet während der laufenden Saison ein Teilnehmer dauerhaft aus einer Trainingsgruppe aus, bemüht sich die Tennisschule KUHR zunächst um eine geeignete Nachbesetzung. Ist dies nicht möglich und wird das Training mit einer geringeren Teilnehmerzahl fortgeführt, kann die Trainingsgebühr für den verbleibenden Trainingszeitraum entsprechend der vor der Anmeldung bekannt gegebenen Preisstaffel angepasst werden. Weitere Einzelheiten regelt Punkt 6 unserer AGB.

Laufzeit und vorzeitige Beendigung

Die Anmeldung erfolgt für den gesamten ausgeschriebenen Wintertrainingszeitraum. Eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme aus persönlichen Gründen begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der Trainingsgebühr. Gesetzliche Rechte zur vorzeitigen Beendigung sowie die Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. In begründeten Einzelfällen kann die Tennisschule KUHR aus Kulanz eine abweichende Regelung treffen. Hieraus entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Regelung in anderen Fällen.


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